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Nutzungsbedingungen der amtlichen Flurkarte (Standardausgabe) aus dem Liegenschaftskataster der Stadt Gelsenkirchen

  1. Geltungsbereich
    Diese Regelungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der amtlichen Flurkarten (Standardausgaben) aus dem Liegenschaftskataster der Stadt Gelsenkirchen, Referat 62 - Vermessung und Kataster.

  2. Rechtsgrundlagen
    Es gelten die Regelungen des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW (VermKatG NRW), der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW), der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO) und der Datenschutzvorschriften in den jeweils aktuellen Fassungen.

  3. Nutzungsbedingungen
    Die amtlichen Flurkarten (Standardausgaben) für das Stadtgebiet Gelsenkirchen werden ausschließlich von der Stadt Gelsenkirchen, Referat 62 - Vermessung und Kataster zur Nutzung bereitgestellt und verbreitet (vergl. § 4 (1) VermKatG). Die Nutzungsbedingungen (vergl. § 11 DVOzVermKatG NRW) lauten wie folgt:
    • Die amtlichen Flurkarten dürfen unverändert weitergegeben und veröffentlicht werden.
    • Eigene Vervielfältigungen dürfen nur angefertigt werden, wenn hierfür die Verantwortung für mögliche Abweichungen vom Original vom Nutzer übernommen wird.
    • Die amtliche Flurkarte darf für eine Weitergabe oder Veröffentlichung nur umgestaltet werden, wenn die Umgestaltung und die hierfür verantwortliche Stelle eindeutig kenntlich gemacht werden.
    • Bei Veröffentlichungen ist ein Quellenvermerk erforderlich, soweit die Quelle nicht unmittelbar aus dem Dokument ersichtlich ist.

Die Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen, Referat 62 - Vermessung und Kataster gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 VermKatG NRW als zuständige Behörde gilt bei Einhaltung der hier aufgeführten Vorgaben als erteilt. Bei abweichenden Nutzungen der amtlichen Flurkarte ist zuvor eine Zustimmung einzuholen.

  1. Abrechnung der Gebühren
    Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO) in der aktuellen Fassung.

  2. Haftungsausschluss
    Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

  3. Schlussbestimmungen
    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Referat 62 - Vermessung und Kataster

Tel.: 0209-1694319

E-Mail: katasterauskunft@gelsenkirchen.de